Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.echt-dabei.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102, sowie im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung durch den BKK Dachverband e.V. im Jahr 2020. Im Jahr 2022 erfolgte zusätzlich eine externe Prüfung durch Websedit. Aufgrund dieser Überprüfungen ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die BKK Landesverbände sind bemüht, die Inhalte, die über die Webseite www.echt-dabei.de zur Verfügung gestellt werden, entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.

Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte und Funktionalitäten noch nicht barrierefrei:

  • Es fehlt eine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.
  • Es wurden noch nicht für alle Bedienelemente und Grafiken Alternativtexte hinterlegt.
  • Die PDF Dokumente sind noch nicht barriere-frei.

Die Umsetzung zur barrierefreien Gestaltung verstehen wir als Prozess, der einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unterworfen ist. In diesem Prozess werden wir auch die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen.

Diese Erklärung wurde erstmals am 22. September 2020 vom BKK DV erstellt. Sie wurde am 6. Mai 2024 vom Servicebüro ECHT DABEI aktualisert. Der Prozess dazu wird durch die BKK Landesverbände stetig fortgeführt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schicken Sie bitte eine E-Mail an: info@echt-dabei.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle BGG:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 18 527-2805
Fax: +49(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de